Warum ein Gutachten?

Das Gutachten ist Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche beim Schadenverursacher, bzw. dessen Versicherers.
Eine Unterteilung besteht zwischen einem Gutachten für Haftpflichtschäden und Kaskoschäden. Wird Ihr Fahrzeug durch Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers beschädigt, liegt ein Haftpflichtschaden vor.
Wird Ihr Fahrzeug durch eigenes Verschulden beschädigt, handelt es sich um einen Kaskoschaden.
Im Falle eines Haftpflichtschadens ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen, welcher durch den Unfall entstanden ist. Sämtliche Kosten, die zur Wiederherstellung des Fahrzeuges vor dem Unfall erforderlich sind, werden dem Schaden angerechnet und ersetzt. Dies gilt auch für die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen, ebenso für Abschleppkosten, Mietwagen, Beistand durch Rechtsanwalt, etc. Das KFZ-Gutachten dient der genauen Feststellung von Schadenart und Schadenumfang. Auch Positionen wie Wiederbeschaffungswert, Restwert, eventuelle Wertminderung, üblicher Tagessatz für die Nutz
ungsausfallentschädigung, werden berücksichtigt.

 


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